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Immobilien Pohl
Talblick 4

93173 Wenzenbach

tel: +49 (0) 9407 / 81 11 23
tel: +49 (0) 9407 / 81 11 24
regensburg@immobilien-pohl.com
Immobilien Pohl
Landsberger Straße 439
81241 München - Pasing
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Marcus Pohl, Finanzamt München, UStIdNr. DE187659575


Über uns
IMMOBILIEN POHL ist im Bereich der Vermietung und des Verkaufs von Wohnungen, Doppelhaushälften, Häusern sowie Gewerbeimmobilien seit 1983 tätig, seit 1995 auch im Bereich Hausverwaltung.

Kompetente Betreuung, äußerste Diskretion und die qualifizierte, seriöse Markteinschätzung sind seit jeher Stärken des Unternehmens. Ganz besonderen Wert legen wir im Rahmen unserer Dienstleistung auf überdurchschnittlichen Service, dies sowohl für den Anbieter als auch den Interessenten und späteren Mieter oder Käufer einer Immobilie. Vom ersten Gespräch bis zum konkreten Abschluss und auch teilweise weit darüber hinaus kompetent und umfassend für Sie tätig.

Wir würden uns freuen, auch Sie mit einem maßgeschneiderten Konzept zielführend am Markt zu vertreten! Für alle weiteren Fragen und Angelegenheiten rund um die Immobilie steht Ihnen unser Team selbstverständlich und gerne jederzeit zur Verfügung.

Zu unserm umfassenden Serviceangebot gehören auch die Erstellung von Energieausweisen, die Immobilienbewertung und nicht zuletzt unsere Hausverwaltung.

Hierfür stehe ich mit meinem Namen

     Marcus Pohl



Allgemeine Geschäftsbedingungen Immobilien Pohl
  1. Mit der Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
  2. Der Maklervertrag bedarf keiner Form. Er wird bereits dadurch geschlossen, dass der Auftraggeber die Dienste der Immobilien Pohl in Anspruch nimmt oder sich gefallen lässt. Es genügt, wenn die Immobiliengruppe Pohl am Abschluss eines Geschäftes mitgewirkt hat. Die Aufnahme von Verhandlungen mit dem nachgewiesenen Partner bedeutet Auftragserteilung.

  3. Falls dem Auftraggeber die durch die Immobilien Pohl nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er dies der Immobilien Pohl unverzüglich unter Beifügung des Nachweises schriftlich durch eingeschriebenen Brief direkt zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann er sich auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen. Bei Alleinaufträgen ist etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die volle Provision zu entrichten.

  4. Bei allen Angeboten ist Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten.

  5. Die dem Auftraggeber nachgewiesenen Objekte, Unterlagen, Pläne, Berechnungen etc. sind streng vertraulich zu behandeln und verpflichten zur Verschwiegenheit. Der Auftraggeber hat an die Immobilien Pohl die gesamte Provision zu bezahlen, wenn es durch Weitergabe vertraulicher Angaben an Dritte ohne Mitwirkung der Immobilien Pohl zu einem Abschluss kommt. Etwaige Ansprüche der Immobilien Pohl gegen Dritte bleiben davon unberührt.

  6. Der Provisionsanspruch entsteht mit dem Abschluss eines durch die Immobilien Pohl nachgewiesenen oder durch die Immobilien Pohl vermittelten, zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der mit dem Geschäft bezweckte wirtschaftliche Erfolg ohne Vertragsabschluss herbeigeführt wird, insbesondere auch, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objekts in der Zwangsversteigerung, im Konkursverfahren oder durch Enteignung erfolgt.

  7. Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei der Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge. Die Einrede des mangelnden, ursächlichen Zusammenhangs gilt als ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit dem von der Immobilien Pohl nachgewiesenen Interessenten binnen einer Frist von drei Jahren nach Beschluss des von der Immobilien Pohl vermittelten Vertrages weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen. Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch die Immobilien Pohl hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Geschäftsbedingungen gegenüber der Immobilien Pohl provisionspflichtig sind. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürliche oder juristische Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen und vertraglich nahen Verhältnissen stehen.

  8. Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der nachgewiesene oder vermittelte Vertrag rückgängig oder aus irgendwelchen Gründen hinfällig wird. Für den Fall der Anfechtung des Vertrages bleibt der Provisionsanspruch gegenüber dem Vertragsteil bestehen, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat. Dieser Teil haftet zuglich für den Schaden, der dadurch entsteht, dass der Provisionsanteil des anderen Vertragspartners zurückgezahlt werden muss.

  9. Änderungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen haben nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Immobilien Pohl Gültigkeit. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen.

  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

  11. Die Höhe der Provision beträgt:

Bei Verkäufen aller Art 3,57 % inkl. MwSt für den Käufer,
1,19 % inkl. MwSt für den Verkäufer

Bei Erbbaurechtsverträgen 3,57 % inkl. MwSt für den Erbbaugeber,
3,57 % inkl. MwSt für den Erbbaunehmer

Geschäfts- oder Unternehmensverkauf 5,95 % inkl. MwSt für den Käufer,
1,19 % inkl. MwSt für den Verkäufer

Vermietungen 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt für den Mieter

Gewerbevermietungen 3,57 Monatsmieten inkl. MwSt zuzüglich 3,57 % inkl. MwSt aus der Ablösesumme für den Mieter



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